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   BGH, 07.02.2008 - 5 StR 453/07   

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https://dejure.org/2008,8522
BGH, 07.02.2008 - 5 StR 453/07 (https://dejure.org/2008,8522)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2008 - 5 StR 453/07 (https://dejure.org/2008,8522)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - 5 StR 453/07 (https://dejure.org/2008,8522)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Kriterien für die Annahme eines Tötungsvorsatzes beim Schießen in Richtung auf einen Menschen mit einer scharfen Waffe; Rügefähigkeit der tatrichterlichen Beweiswürdigung in der Revision

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212 Abs. 1
    Tötungsvorsatz beim Schießen mit einer scharfen Waffe auf Menschen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.10.2006 - 1 StR 180/06

    BGH hebt Freispruch im Verfahren gegen Harry Wörz auf

    Auszug aus BGH, 07.02.2008 - 5 StR 453/07
    Zwar ist der gegen die Beweiswürdigung gerichtete und als Sachrüge bezeichnete Vortrag (RB S. 87 bis 89) nach den Maßstäben von BGH NJW 2007, 92, 95 f. als zulässig erhobene Verfahrensrüge gemäß § 261 StPO zu werten, mit der geltend gemacht wird, dass eine verlesene Urkunde (Gutachten des BKA) im Urteil unrichtig gewürdigt worden sei (vgl. BGH aaO S. 95).
  • BGH, 16.12.2003 - 5 StR 458/03

    Tötungsvorsatz (Totschlag; Eventualvorsatz; Indiz der äußerst gefährlichen

    Auszug aus BGH, 07.02.2008 - 5 StR 453/07
    Von weitergehenden Ausführungen zum Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes war das Schwurgericht demnach entbunden (vgl. auch BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 57).
  • BGH, 04.03.1996 - 5 StR 494/95

    Innerdeutsche Todesschüsse I

    Auszug aus BGH, 07.02.2008 - 5 StR 453/07
    Das Landgericht hat danach die Grundlagen des in der Rechtsprechung anerkannten Erfahrungssatzes (vgl. BGHSt 42, 65, 69; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 45), dass jede Form des Schießens in Richtung auf einen Menschen mit einer scharfen Waffe wegen der außergewöhnlichen Lebensgefahr den Schluss auf den Tötungsvorsatz nahe legt, rechtsfehlerfrei festgestellt.
  • BGH, 20.03.1996 - 5 StR 623/95

    Verurteilung - Versuchter Totschlag - Anstiftung - Schüsse an der Berliner Mauer

    Auszug aus BGH, 07.02.2008 - 5 StR 453/07
    Das Landgericht hat danach die Grundlagen des in der Rechtsprechung anerkannten Erfahrungssatzes (vgl. BGHSt 42, 65, 69; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 45), dass jede Form des Schießens in Richtung auf einen Menschen mit einer scharfen Waffe wegen der außergewöhnlichen Lebensgefahr den Schluss auf den Tötungsvorsatz nahe legt, rechtsfehlerfrei festgestellt.
  • BGH, 08.01.2009 - 5 StR 548/08

    Unbegründete Revision (Beruhen)

    Es bleibt schon unklar, ob die Schwurgerichtskammer die erkannte abstrakt hohe Gefährlichkeit der Benutzung einer Schusswaffe (UA S. 9) im Sinne des von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Erfahrungssatzes hinreichend berücksichtigt hat, dass jede Form des Schießens mit einer scharfen Waffe in Richtung auf einen Menschen wegen der außergewöhnlich großen Lebensgefährlichkeit den Schluss auf einen Tötungsvorsatz nahe legt (BGHSt 42, 65, 69; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 45; BGH, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 5 StR 453/07).
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